Andreas Gersbach (geboren 1970) erwarb 1999 das Zürcher Rechtsanwaltspatent. Er wurde im gleichen Jahr praktizierender Anwalt und 2004 Partner bei von der Crone Rechtsanwälte.
Er studierte an der Universität Zürich, wo er 1996 mit dem Lizenziat abschloss, sowie an der Université Robert Schuman in Strassburg, wo er 1994 die Maîtrise in Europarecht und Völkerrecht erwarb. Andreas Gersbach ist auch Absolvent der New York University School of Law in New York (USA), wo er 2002 den Titel eines Master of Laws (LL.M.) erwarb. 2003 promovierte er an der Universität Zürich zum Doktor der Rechtswissenschaft. Von 1997 bis 1998 arbeitete er als Auditor und juristischer Sekretär sowie als Vorsitzender der Schlichtungsbehörde in Mietsachen am Bezirksgericht in Meilen.
Andreas Gersbach ist vorwiegend auf den Gebieten Gesellschafts- und Handelsrecht, Banken- und Wertpapierrecht sowie im Vertragsrecht tätig. Sein weiteres Tätigkeitsfeld umfasst das Wettbewerbsrecht (unlauterer Wettbewerb und Kartellrecht) sowie Miet- und Arbeitsrecht.
Nebst seiner Dissertation über den Produkttest im schweizerischen Recht hat er Publikationen in den Bereichen Handels- und Gesellschaftsrecht (Fusionsgesetz, Sanierungsrecht) sowie unlauterer Wettbewerb verfasst; zudem ist er Dozent im Rahmen des Executive-MBA-Programms der Universität Zürich.
Andreas Gersbach spricht Deutsch, Englisch, Französisch und Italienisch.











