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Andreas Gersbach (geboren
1970) erwarb 1999 das Zürcher Rechtsanwaltspatent. Er wurde im
gleichen Jahr praktizierender Anwalt und 2004 Partner bei von der
Crone Rechtsanwälte.
Er studierte an der Universität Zürich, wo er 1996 mit dem
Lizenziat abschloss, sowie an der Université Robert Schuman
in Strassburg, wo er 1994 die Maîtrise in Europarecht und Völkerrecht
erwarb. Andreas Gersbach ist auch Absolvent der New York University
School of Law in New York (USA), wo er 2002 den Titel eines Master
of Laws (LL.M.) erwarb. 2003 promovierte er an der Universität
Zürich zum Doktor der Rechtswissenschaft. Von 1997 bis 1998 arbeitete
er als Auditor und juristischer Sekretär sowie als Vorsitzender
der Schlichtungsbehörde in Mietsachen am Bezirksgericht in Meilen.
Andreas Gersbach ist vorwiegend auf den Gebieten Gesellschafts- und
Handelsrecht, Banken- und Wertpapierrecht sowie im Vertragsrecht tätig.
Sein weiteres Tätigkeitsfeld umfasst das Wettbewerbsrecht (unlauterer
Wettbewerb und Kartellrecht) sowie Miet- und Arbeitsrecht.
Nebst seiner Dissertation über den Produkttest im schweizerischen
Recht hat er Publikationen in den Bereichen Handels- und Gesellschaftsrecht
(Fusionsgesetz, Sanierungsrecht) sowie unlauterer Wettbewerb verfasst.
Andreas Gersbach spricht Deutsch, Englisch, Französisch und Italienisch.
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